Bekannte Angaben zusammentragen
Notieren Sie vorhandenen Zahnersatz, fehlende Zähne sowie bereits angeratene oder laufende Behandlungen. Bei Unsicherheit kann eine Rückfrage in der Zahnarztpraxis den dokumentierten Stand klären. Nach § 19 VVG kommt es auf bekannte Gefahrumstände an, nach denen der Versicherer in Textform fragt.
Antrag und Annahme nachvollziehbar halten
Speichern Sie Antrag, Produktinformationsblatt und Bedingungen in der verwendeten Fassung. Prüfen Sie nach der Annahme, ob Versicherungsschein, Beginn und vereinbarte Leistung Ihrem Antrag entsprechen. Eine Behandlung sollte nicht wegen einer erhofften Versicherungsleistung verschoben werden.
Welche Zahnzusatzversicherung passt zu Ihrem Bedarf?
Beschreiben Sie Ihre Ausgangslage und die Leistungen, die Ihnen wichtig sind. So kann Ihre Anfrage passend eingeordnet werden.
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